Solidarität
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Mitgliedschaft
Genossenschafter-Verzeichnis
Zeichnungsschein
Erinnerungsbilder Generalversammlung, 19.04.2011 in Luzern
Genossenschafter können aufgrund einer schriftlichen Anmeldung werden, soweit sie in der Schweiz wirtschaftlich tätig sind und mit der Reka in enger Beziehung stehen:
- Arbeitnehmerorgansationen und ihnen nahestehende Institutionen;
- Arbeitgeberfirmen, Arbeitgeberorganisationen und ihnen nahestehende Institutionen;
- Organisationen und Institutionen des Verkehrs und Tourismus;
- andere juristische Personen;
- natürliche Personen.
Die Mitgliedschaft erlischt:
- durch Austritt;
- durch Ausschluss;
- durch Tod;
- bei Gesellschaften und Organisationen durch Auflösung.
Bei Erlöschen der Mitgliedschaft besteht kein Anspruch auf das Reka-Vermögen noch auf Rückzahlung der Anteilscheine.
Finanzielles
Die Höhe des Genossenschafts-Kapitals ist unbeschränkt. Jeder neue Genossenschafter hat wenigstens einen Anteilschein zu übernehmen. Der Wert eines Anteilscheins beträgt
1'000 Franken.
Die Anteilscheine werden auf den Namen des Genossenschafters ausgestellt. Sie sind unübertragbar und unverzinslich.
Hinweis zur nächsten Generalversammlung
Die nächste Generalversammlung findet statt am:
Donnerstag, 19. April 2012, im Casino Montreux.