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Transportunternehmungen des öffentlichen Verkehrs Reka-Geld wird für alle Fahrausweise und Dienstleistungen des Personenverkehrs unlimitiert an Zahlung genommen (auch an Automaten). Vorbehalten bleiben Ausnahmen bei Verbundabonnementen (z.B. TNW-Nordwestschweiz) und bei städtischen Verkehrsbetrieben.
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Seilbahnen und Skilifte Alle aufgeführten Standseilbahnen, Luftseilbahnen, Sesselbahnen und Skilifte nehmen Reka-Geld für alle Fahrausweise und Abonnemente bis zu Fr. 1000.- pro Person an Zahlung.
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Hotels/Restaurants Bei den publizierten Hotels, Restaurants, Bahnhofbuffets und Schiffsrestaurationen sowie in den Speisewagen der elvetino ag können alle gastgewerblichen Leistungen mit Reka-Geld bezahlt werden. Ausgenommen sind Anlässe wie Bankette von Gruppen, Vereinen, Familien. Käufe bei den Railbars in den Eisenbahnen können auch mit Reka-Geld bezahlt werden. Hinweis: Die dem Verband hotelleriesuisse angeschlossenen Betriebe sind in verschiedene Kategorien (5-Stern = Luxushotel, 1-Stern = einfaches Hotel) eingeteilt. Weitere Kategorien sind Unikathotel, Apparthotel, Landgasthof, Berggasthaus und Low-Service-Beherbergung.
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Camping, Jugendherbergen, Naturfreundehäuser, Ski- und Ferienhäuser für Gruppen Die Platzmieten (ohne Daueraufenthalte) auf allen aufgeführten Campingplätzen sowie die Übernachtungskosten in schweizerischen Jugendherbergen, Naturfreundehäusern und weiteren Ski- und Ferienhäusern für Gruppen können mit Reka-Geld bezahlt werden. Auskünfte: Schweizer Jugendherbergen, Schaffhauserstrasse 14, 8042 Zürich, Tel. 01 360 14 14, www.youthhostel.ch, und Naturfreunde Schweiz, Pavillonweg 3, 3012 Bern, Tel. 031 306 67 67, www.naturfreunde.ch
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Ferienwohnungen Die Mieten der bei Reka-Ferien gebuchten Wohnungen können mit Reka-Geld bezahlt werden.
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Reisebüros Die aufgeführten Reisebüros nehmen Reka-Geld für Pauschalreisen an Zahlung. Die Annahme ist auf 50% des Arrangementpreises, im Maximum auf Fr. 500.- pro Person und Reise beschränkt. Einzeln vermittelte Leistungen wie Flug-, Bahn-, Schiffsbillette oder Hotelaufenthalte können nicht mit Reka-Geld bezahlt werden.
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Carunternehmen Bei den aufgeführten Carunternehmen können alle touristischen Angebote (ohne Extrafahrten auf Bestellung) mit Reka-Checks bezahlt werden. Für Carreisen mit mindestens einer Übernachtung ist die Annahme auf 50% des Arrangementpreises, im Maximum auf Fr. 500.- pro Person und Reise beschränkt.
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Autovermietung/Taxi Reka-Geld wird auch für die Bezahlung von Automieten und Taxifahrten entgegengenommen.
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Sport und Freizeit Das Angebot, das mit Reka-Geld bezahlt werden kann, ist sehr vielfältig und umfasst: Schneesportschulen, Thermalbäder, Freibäder, Hallenbäder, Eisbahnen, Tennisplätze, Museen, Tierparks, Fitness-Centers, Fussball- und Eishockey-Spiele usw. An den folgenden Zirkuskassen wird ebenfalls Reka-Geld an Zahlung genommen: Circus Balloni, GO Gasser, Harlekin, Knie, Monti und Nock. Auch die Miete von Sportartikeln bei swissrent a sport und anderen Geschäften ist mit Reka-Checks und Reka-Card zahlbar.
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Flugverkehr Reka-Zahlungsmittel werden auch von diversen Unternehmen für Rundflüge angenommen. Sie sind unter "Sport, Freizeit" eingetragen.
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Tankstellen AVIA und BP Die meisten Checksorten und die Reka-Card sind — neben den oben aufgeführten Dienstleistungen — auch für den Kauf von Benzin im Barverkehr bei allen AVIA- und BP-Tankstellen gültig.
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Herausgeld Reka-Checks Beim öffentlichen Verkehr wird das Herausgeld – soweit vorhanden – in Reka-Checks und in bar bis zu einem Betrag von Fr. 5.– bzw. Fr. 10.- gewährt. Bei allen anderen Annahmestellen gib es kein Herausgeld, d.h. Restbeträge sind in bar zu entrichten. Bei der Reka-Card wird der Betrag auf Franken und Rappen genau abgerechnet. |