Hier zahlen Sie mit Reka-Geld 

  Transportunternehmungen des öffentlichen Verkehrs
Reka-Geld wird für alle Fahrausweise und Dienstleistungen des Personenverkehrs unlimitiert an Zahlung genommen (auch an Automaten). Vorbehalten bleiben Ausnahmen bei Verbundabonnementen (z.B. TNW-Nordwestschweiz) und bei städtischen Verkehrsbetrieben.
  Seilbahnen und Skilifte
Alle aufgeführten Standseilbahnen, Luftseilbahnen, Sesselbahnen und Skilifte nehmen Reka-Geld für alle Fahrausweise und Abonnemente bis zu Fr. 1000.- pro Person an Zahlung.
  Hotels/Restaurants
Bei den publizierten Hotels, Restaurants, Bahnhofbuffets und Schiffsrestaurationen sowie in den Speisewagen der elvetino ag können alle gastgewerblichen Leistungen mit Reka-Geld bezahlt werden. Ausgenommen sind Anlässe wie Bankette von Gruppen, Vereinen, Familien. Käufe bei den Railbars in den Eisenbahnen können auch mit Reka-Geld bezahlt werden. Hinweis: Die dem Verband hotelleriesuisse angeschlossenen Betriebe sind in verschiedene Kategorien (5-Stern = Luxushotel, 1-Stern = einfaches Hotel) eingeteilt. Weitere Kategorien sind Unikathotel, Apparthotel, Landgasthof, Berggasthaus und Low-Service-Beherbergung.
  Camping, Jugendherbergen, Naturfreundehäuser, Ski- und Ferienhäuser für Gruppen
Die Platzmieten (ohne Daueraufenthalte) auf allen aufgeführten Campingplätzen sowie die Übernachtungskosten in schweizerischen Jugendherbergen, Naturfreundehäusern und weiteren Ski- und Ferienhäusern für Gruppen können mit Reka-Geld bezahlt werden. Auskünfte: Schweizer Jugendherbergen, Schaffhauserstrasse 14, 8042 Zürich, Tel. 01 360 14 14, www.youthhostel.ch, und Naturfreunde Schweiz, Pavillonweg 3, 3012 Bern, Tel. 031 306 67 67, www.naturfreunde.ch
  Ferienwohnungen
Die Mieten der bei Reka-Ferien gebuchten Wohnungen können mit Reka-Geld bezahlt werden.
  Reisebüros
Die aufgeführten Reisebüros nehmen Reka-Geld für Pauschalreisen an Zahlung. Die Annahme ist auf 50% des Arrangementpreises, im Maximum auf Fr. 500.- pro Person und Reise beschränkt. Einzeln vermittelte Leistungen wie Flug-, Bahn-, Schiffsbillette oder Hotelaufenthalte können nicht mit Reka-Geld bezahlt werden.
  Carunternehmen
Bei den aufgeführten Carunternehmen können alle touristischen Angebote (ohne Extrafahrten auf Bestellung) mit Reka-Checks bezahlt werden. Für Carreisen mit mindestens einer Übernachtung ist die Annahme auf 50% des Arrangementpreises, im Maximum auf Fr. 500.- pro Person und Reise beschränkt.
  Autovermietung/Taxi
Reka-Geld wird auch für die Bezahlung von Automieten und Taxifahrten entgegengenommen.
  Sport und Freizeit
Das Angebot, das mit Reka-Geld bezahlt werden kann, ist sehr vielfältig und umfasst: Schneesportschulen, Thermalbäder, Freibäder, Hallenbäder, Eisbahnen, Tennisplätze, Museen, Tierparks, Fitness-Centers, Fussball- und Eishockey-Spiele usw. An den folgenden Zirkuskassen wird ebenfalls Reka-Geld an Zahlung genommen: Circus Balloni, GO Gasser, Harlekin, Knie, Monti und Nock. Auch die Miete von Sportartikeln bei swissrent a sport und anderen Geschäften ist mit Reka-Checks und Reka-Card zahlbar.
  Flugverkehr
Reka-Zahlungsmittel werden auch von diversen Unternehmen für Rundflüge angenommen. Sie sind unter "Sport, Freizeit" eingetragen.
  Tankstellen AVIA und BP
Die meisten Checksorten und die Reka-Card sind — neben den oben aufgeführten Dienstleistungen — auch für den Kauf von Benzin im Barverkehr bei allen AVIA- und BP-Tankstellen gültig.
 

Herausgeld Reka-Checks
Beim öffentlichen Verkehr wird das Herausgeld – soweit vorhanden – in Reka-Checks und in bar bis zu einem Betrag von Fr. 5.– bzw. Fr. 10.- gewährt. Bei allen anderen Annahmestellen gib es kein Herausgeld, d.h. Restbeträge sind in bar zu entrichten.

Bei der Reka-Card wird der Betrag auf Franken und Rappen genau abgerechnet.

Reka-Guide

Wo kann ich mit Reka-Checks und Reka-Card bezahlen?

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