Teilnahmebedingungen 


  • Sie haben mindestens 1 Kind unter 18 Jahren und wohnen seit 2 Jahren in der Schweiz.
  • Sie verbrachten im Jahr 2011 keine Ferien mit der Reka-Ferienhilfe.
  • Das jährliche Haushaltseinkommen (inkl. Kinderzulage und Alimente) darf bei einer 2-Eltern-Familie maximal Fr. 57000.– oder Fr. 47000.– bei einer 1-Eltern-Familie betragen. Ab dem zweiten Kind erhöht sich der Betrag um Fr. 5000.– pro Kind.
  • Das Vermögen wird ebenfalls geprüft.
  • Sämtliche Einkünfte und Vermögenswerte müssen belegt werden.
  • Sie sind Schweizer Bürger oder besitzen den C-Ausweis (Niederlassung).
  • Die Angebote der Ferienhilfe gelten nicht für Personen in Ausbildung und Familien mit nicht belegbarem Einkommen.
  • Teilnahmemöglichkeit für Selbständige ohne Angestellte auf Anfrage.
  • Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Reka besteht nicht.


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Allgemeine Informationen
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